22/11/2021

Photovoltaikmodule und landschaftliche Zwänge? Effizienz und Schönheit können nebeneinander bestehen.

Sun Ballast Strukturen als wertvoller Verbündeter

Wir sprechen oft darüber, wie sich landschaftliche Zwänge mit Photovoltaikanlagen vereinbaren lassen: In diesen Fällen können geeignete Stützstrukturen den Unterschied ausmachen und dazu beitragen, ein System zu bauen, das effizient ist und gleichzeitig die landschaftlichen Beschränkungen respektiert.

Was versteht man unter dem Begriff „Landschaftszwänge“?

Die Landschaftsbeschränkung ist ein von der italienischen Gesetzgebung vorgesehenes Rechtsinstrument zugunsten bestimmter geografischer Gebiete mit hohem künstlerischen und kulturellen Wert. Diese Vorschriften dienen dazu, alle Instandhaltungs- und Erweiterungsarbeiten an Grundstücken in diesen besonderen Gebieten zu überwachen.

Wenn sich das Grundstück, auf dem Sie die Photovoltaikmodule installieren, in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, müssen diese Module besondere Anforderungen erfüllen und eine Landschaftsgenehmigung beantragen.

Die Landschaftsschutzgenehmigung wird von der Region, zu der das Grundstück gehört, oder von einer von ihr beauftragten Stelle (Gemeinde, Parkverwaltung, Provinz) ausgestellt und regelt auch alle Arbeiten, die mit den erneuerbaren Energien zusammenhängen, zusätzlich zu den Arbeiten, die eher mit der Struktur des Grundstücks zusammenhängen.

Die Gesetzgebung zum Schutz der Landschaft

Das erste organische Gesetz auf nationaler Ebene, das sich mit dem Schutz der Naturschönheiten befasst, sind die „Normen zum Schutz der Naturschönheiten“ aus dem Jahr 1939, die 1977 durch Bestimmungen ergänzt wurden, die, wie bereits erwähnt, den Regionen die Übertragung von Verwaltungsaufgaben übertragen, die von peripheren Staatsorganen „zum Schutz der Naturschönheiten“ ausgeübt werden.

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Lombardei-Tarifs wurde jedoch festgestellt, dass sich die Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit nicht auf eine oberflächliche Bewertung des Eingriffs als neues Element und Störung der Landschaft beschränken kann, denn „die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie ist eine Tätigkeit, die, wenn auch nicht direkt, zum Schutz der Landschaftswerte beiträgt“.

Das bedeutet, dass Fotovoltaikanlagen nicht von vornherein aus allen Gebieten ausgeschlossen werden können, in denen die Landschaft beeinträchtigt wird, sondern dass von Fall zu Fall die korrekte und optimale Anbringung der Anlagen am Gebäude und in der umgebenden Landschaft geprüft werden muss.

Sun Ballast Lösungen

In der breiten Produktpalette von Sun Ballast gibt es Ballasts mit einer Neigung, die das Landschaftsbild rund um das Gebäude nicht stört.

Wir sprechen von Neigungen zwischen 0° und 3°, die am häufigsten verwendet werden, wenn das Ziel darin besteht, aus ästhetischer Sicht die geringstmöglichen Auswirkungen zu erzielen.

Außerdem ist es bei dieser Art von Projekten sehr oft notwendig, die Abdeckung von Befestigungslöchern freizuhalten.Auch in diesem Fall sind die Vorschaltgeräte von Sun Ballast perfekt geeignet, da sie nur auf die Oberfläche gelehnt werden müssen, die durch Schutzmatten geschützt ist, die nicht nur eine Schutzwirkung haben, sondern auch ein Verrutschen des Ballasts verhindern.

Die technische Abteilung von Sun Ballast ist in der Lage, nach einer sorgfältigen Bewertung der Räumlichkeiten, des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Brüstungen und ohne die gewünschten Energieziele zu unterschätzen, den richtigen Neigungsgrad auszuwählen, der in der Lage ist, maximale Energieeffizienz mit minimalen Auswirkungen zu kombinieren.

Mit Sun Ballast kann man

In einem der jüngsten Urteile des Regionalen Verwaltungsgerichts zur Anbringung von Fotovoltaikanlagen in landschaftlich geschützten Gebieten wurde klargestellt, dass das Vorhandensein von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden nicht mehr nur als visuelle Störung bewertet werden kann, sondern als Weiterentwicklung des von der Gemeinschaft akzeptierten Baustils, sofern dadurch die Gesamtstruktur des umgebenden landschaftlich geschützten Gebiets nicht verändert wird.

Diese Entscheidung ist eine weitere Bestätigung dafür, dass Fotovoltaikanlagen auch in landschaftlich geschützten Umgebungen eingesetzt werden können, wenn sie von Strukturen getragen werden, die die ästhetischen Auswirkungen minimieren – wie die von Sun Ballast.

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